Willensvollstreckungen
Ein Willensvollstrecker wird im Auftrag des Erblassers bestellt. Er vertritt die Erbengemeinschaft nach Aussen und verwaltet die Erbschaft, vollzieht die testamentarischen Anordnungen des Erblassers und bereitet die Erbteilung vor. Ein Willensvollstrecker hat die gleichen Rechte wie ein amtlicher Erbschaftsverwalter.

Willensvollstreckungen sind vor allem bei komplexen Vermögensverhältnissen von Vorteil. Auch bei komplizierten Familienverhältnissen, wie beispielsweise Kinder aus mehreren Ehen, kann der Einsatz eines Willensvollstreckers sinnvoll sein.
 
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