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Die Mehrwertsteuer MWSt wurde in der Schweiz im Jahr 1995 eingeführt und löste die Warenumsatzsteuer WUST ab.
Im Jahr 2004 betrugen die Einnahmen des Bundes rund 17.7 Mrd. Franken, oder rund einen Drittel der Bundeseinnahmen.
Im Jahr 2004 wurden ca. 9000 Kontrollen vorgenommen. Sie ergaben Korrekturen zugunsten der Steuerpflichten von 60 Mio. und Nachforderungen zugunsten der MWSt von 450 Mio. Bei rund 80% der Kontrollierten wurden Steuerkorrekturen vorgenommen.
Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2004 hat der Bundesrat beschlossen, mit einer verstärkten Kontrolltätigkeit Mehreinnahmen zu generieren. Ziel ist es im Jahr 2007 und 2008 jährlich 70 Mio. Mehreinnahmen durch Kontrollen zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund ist klar, dass jeder Steuerpflichtige der Mehrwertsteuerthematik mehr Gewicht einräumen muss.
Da die Mehrwertsteuer eine „Selbstdeklarationssteuer“ ist, obliegt die gesamte Verantwortung beim Steuerpflichtigen selber, das bedeutet, dass jede Falschdeklaration nebst der Ergänzungsabrechnung auch Auswirkungen auf die Direkten Steuern, Bund und Kantone hat. Dies hat weitreichende Folgen, umfasst doch der Kontrollzeitraum der Mehrwertsteuer in der Regel die letzten 5 Jahre, was bedeutet, dass meistens Vorjahre betroffen sind, welche bei den direkten Steuern bereits veranlagt sind. Als Konsequenz werden aufgrund der Meldungen der MWSt die Vorjahre im Sinne eines Nach- und Strafsteuerverfahrens erneut veranlagt.
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