| Prüfungsumfang
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 | Prüfung der Jahresrechnung mittels Befragungen, analytischer Prüfungshandlungen und angemessener Detailprüfungen
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 | Prüfung des Antrages des Verwaltungsrates über die Verwendung des Bilanzgewinnes
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| Berichterstattung
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 | Zusammenfassender Bericht an die Generalversammlung
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 | Gegebenenfalls Angaben zur Mitwirkung bei der Buchführung und anderen Dienstleistungen
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| Anzeigepflichten
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| Benachrichtigung des Richters, wenn die Gesellschaft offensichtlich überschuldet ist und der Verwaltungsrat die Anzeige unterlässt
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| Unabhängigkeit
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| Weniger weit reichende Unabhängigkeit, insbesondere Zulässigkeit des Mitwirkens bei der Buchführung für das geprüfte Unternehmen.
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| Keine Revisionspflicht
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| Kleinstunternehmen, welche weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt aufweisen, können bei Zustimmung aller Aktionäre auf die Revision verzichten (Opting-out). |