Eingeschränkte Revision
Die eingeschränkte Revision kommt für alle Unternehmen zur Anwendung, welche zwei der drei nachfolgend aufgeführten Kriterien während zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren erfüllen:

Bilanzsumme < CHF 10 Mio.
Umsatz < CHF 20 Mio.
Vollzeitstellen < 50
Prüfungsumfang
.Prüfung der Jahresrechnung mittels Befragungen, analytischer Prüfungshandlungen und angemessener Detailprüfungen
.Prüfung des Antrages des Verwaltungsrates über die Verwendung des Bilanzgewinnes
 
Berichterstattung
.Zusammenfassender Bericht an die Generalversammlung
.Gegebenenfalls Angaben zur Mitwirkung bei der Buchführung und anderen Dienstleistungen
 
Anzeigepflichten
Benachrichtigung des Richters, wenn die Gesellschaft offensichtlich überschuldet ist und der Verwaltungsrat die Anzeige unterlässt
 
Unabhängigkeit
Weniger weit reichende Unabhängigkeit, insbesondere Zulässigkeit des Mitwirkens bei der Buchführung für das geprüfte Unternehmen.
 
 
Keine Revisionspflicht
Kleinstunternehmen, welche weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt aufweisen, können bei Zustimmung aller Aktionäre auf die Revision verzichten (Opting-out).
 
HOMETOP
  Druckversion Seite weiterempfehlen