| Mit der Einführung des neuen Revisionsgesetzes werden neu zwei Arten von Revisionen unterschieden: Die ordentliche Revision und die eingeschränkte Revision.
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| Die ordentliche Revision ist für wirtschaftlich bedeutende Unternehmen obligatorisch. Als wirtschaftlich bedeutend gelten Unternehmen, welche zwei der drei nachfolgend aufgeführten Kriterien während zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren erfüllen:
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 | Bilanzsummen > CHF 10 Mio.
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 | Umsatz > CHF 20 Mio.
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 | Vollzeitstellen > 50
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| Unternehmen, welche diese Kriterien nicht erfüllen, unterliegen der eingeschränkten Revision. Diese lässt Ihnen gewisse Wahlmöglichkeiten. So können Sie zum Beispiel ganz auf die Revision verzichten, wenn Sie weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und sämtliche Aktionäre oder Gesellschafter auf eine Revision verzichten wollen (Opting-out). |