Gesellschaftsgründungen
Unsere Urkundsperson beurkundet die gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) beurkundungsbedürftigen Geschäfte der

Aktiengesellschaften (AG), und der Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

Sämtliche Geschäfte (z.B. Gründung, Statutenänderung, Ein- und Austritt von Personen etc.) der Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft und der Genossenschaft sind nicht beurkundungsbedüftig. Für deren Gültigkeit sind die Bestimmungen des Obligationenrechtes, des Gesellschaftsvertrages und der Statuten zu beachten. Je nach Geschäft ist eine Eintragung ins Handelsregister nötig.

Gerne erstellen wir Ihnen auch die im Zusammenhang mit den Geschäften Ihrer Gesellschaft nötigen Beglaubigungen von Unterschriften, Kopien, Auszügen etc.
Für allfällige Fragen oder die Vereinbarung eines Termins für Angelegenheiten betreffend eine AG oder GmbH rufen Sie uns an oder nehmen Sie mit uns per Fax oder E-Mail Kontakt auf.

Im Downloadbereich finden Sie Mustervorlagen für gesellschaftsrechtliche Beurkundungen.
 
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