Ordentliche Revision
Schwellenwerte
Die ordentliche Revision ist für wirtschaftlich bedeutende Unternehmen obligatorisch. Als wirtschaftlich bedeutend gelten Unternehmen, welche zwei der drei nachfolgend aufgeführten Kriterien während zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren erfüllen:

Bilanzsummen > CHF 10 Mio.
Umsatz > CHF 20 Mio.
Vollzeitstellen > 50
Prüfungsumfang
.Prüfung der Jahres bzw. Konzernrechnung
.Prüfung des Antrages des Verwaltungsrates über die Verwendung des Bilanzgewinnes
.Prüfung, ob ein internes Kontrollsystem existiert
 
Berichterstattung
.Umfassender Bericht an den Verwaltungsrat mit Feststellungen über die Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem sowie über die Durchführung und das Ergebnis der Revision
.Zusammenfassender Bericht an die Generalversammlung.
 
Anzeigepflichten
.Meldung an den Verwaltungsrat bei Verstössen gegen das Gesetz, die Statuten oder das Organisationsreglement. Bei wesentlichen Verstössen darüber hinaus Informationen an die Generalversammlung.
.Benachrichtigung des Richters, wenn die Gesellschaft offensichtlich überschuldet ist und der Verwaltungsrat die Anzeige unterlässt.
 
Unabhängigkeit
.Weit reichende Unabhängigkeit gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.
.Rotationspflicht nach sieben Jahren für die Person (nicht die Revisionsstelle), die das Prüfungsmandat leitet.
 
HOMETOP
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