Beglaubigungen
Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Die Unterschriften sind entweder beim Notariat zu leisten oder beim Notariat anzuerkennen. Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus. Ob der Unterzeichnende beispielsweise mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht bleibt offen. Dies im Unterschied zu der öffentlichen Beurkundung eines Vertrages oder einer Erklärung.
Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich vorzusprechen und sich mit einem der folgenden Ausweispapiere auszuweisen:
 
.Pass
.Identitätskarte
.Ausländerausweis
.(Führerausweis genügt nicht)
 
Bitte bringen Sie das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, zum Beglaubigungstermin mit.
 
 
 
Beglaubigungen von Kopien
 
.Gerne erstellen wir für Sie eine Kopie eines uns vorgelegten Original-Dokumentes und bestätigen die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Kopien eines kopierten Dokumentes können nicht beglaubigt werden. Bitte bringen Sie daher nur Original-Dokumente mit.
 
 
 
Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Fotografien, sowie zur Sicherung des Datums
 
.Weiter bestätigen wir Ihnen die Übereinstimmung von Abschriften und Auszügen aus Original-Dokumenten, die Identität von Personen auf Fotografien und nehmen die Sicherung des Datums auf einem uns vorgelegten Dokument vor.
 
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